Daisycon hält am Prinzip 'Privacy durch Technik' fest. Kurz gesagt bedeutet dies, dass wir so wenig (persönliche) Daten wie möglich speichern. Hieraus resultiert, dass wir nicht möchten, dass Advertiser persönliche Daten grundlos an uns weitergeben.
In wenigen Fällen kann ein Advertiser sich dazu entscheiden persönliche Daten als Transaktions-ID zu übermitteln. Dies, um die Transaktion zu einem späteren Zeitpunkt identifizieren zu können. Daisycon rät ihren Advertisern stärkstens davon ab, dies zu tun, sondern stattdessen einen anonymen Parameter als Transaktions-ID zu nutzen. Sollte ein Advertiser sich dazu entschließen dennoch persönliche Daten zu nutzen (was ausschließlich in Ausnahmefällen geschieht), halten sich sowohl Daisycon, als auch der Advertiser sich an die DSGVO. Die Transaktions-ID wird nicht mit Dritten (auch nicht mit dem Publisher) geteilt. Der Standard Verarbeitungsvertrag, welchen Daisycon mit ihren Advertisern abschließt, enthält unter Anderem eine Vertraulichkeitsklausel und Daisycon sichert die Daten angemessen. Es gibt ein gegründetes Interesse die persönlichen Daten zu nutzen, da der Advertiser ansonsten kein Performance-based Marketing durchführen kann. Das Risiko für die Privatsphäre des Konsumenten ist extrem beschränkt.